Der PREFOTEC GmbH – Falkenstr. 1 – 26349 Jaderberg
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie (als Verbraucher bzw. Unternehmer) mit uns als Anbieter (PREFOTEC GmbH) per E-Mail, persönlich, per Brief oder telefonischem Auftrag schließen
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach §14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, schriftlich, telefonisch., oder eine verbindliche Auftragsbestätigung zum Abschluss des Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung bzw. im Fußtext angegebenen Bedingungen. Die Gültigkeitsdauer wird jeweils im Angebot angegeben
Der Vertrag kommt rechtsverbindlich, durch die schriftliche bzw. telefonische Annahme des Angebots zustande.
Bei individueller Gestaltung stellt der Auftraggeber die geeigneten bzw erforderlichen Texte, Dateien, Informationen spätestens nach Vertragsabschluss per Mail zu Verfügung
Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung
Der Auftragnehmer nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernimmt insoweit keine Haftung für Fehler.
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich ab Werk in EUR zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommene Veränderungen des Werkgegenstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter /übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Abweichende Zahlungsziele werden in der Rechnung ausgewiesen.
Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die PREFOTECC GmbH über den Betrag verfügen kann.
Bei Voll- & Teil Folierung oder bei Aufträgen ab einem Auftragswert in vereinbarter Höhe mit Terminvergabe stellen wir dem Auftraggeber min.50% der Auftragssumme in Rechnung. Der Restbetrag wird bei Fertigstellung fällig und ist bei Lieferung / Abholung in bar zu entrichten.
Bei außergewöhnlichen Aufträgen ist eine 100%ige Vorauszahlung fällig. (z.B vollflächiger Digitaldruck)
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Standort von PREFOTEC GmbH
Der Auftraggeber haftet im vollen Umfang für einen Schaden, welcher durch Nichterfüllung des Vertrages der PREFOTEC GmbH entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen nach §288 BGB.
Ab der 2.Mahnung werden pro Mahnung Kosten in Höhe von 5,00€ in Rechnung gestellt.
Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Bleiben die Mahnungen erfolglos, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
Eine Reklamation der durch die PREFOTEC GmbH verklebten Folie ist schriftlich per Mail (info@prefotec.de) anzuzeigen. Eine Ausbesserung kann erst nach Begutachtung vor Ort erfolgen. Die Begutachtung hat spätestens 7 Tage nach eingereichter Reklamation zu erfolgen, so dass eine Verschlimmerung eines potenziellen Fehlers ausgeschlossen werden kann. Eine Ausbesserung erfolgt nach Begutachtung schnellstmöglich.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, der Sitz des Auftragnehmers. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
Haftung für Diebstahl und sonstige Schäden
Grundsätzlich sind die auf unserem Betriebsgelände abgestellten Kundenfahrzeuge durch die PREFOTEC GmbH nicht gegen Einbruch, Diebstahl, Brand, Wasserschäden, Sturm oder Umweltschäden versichert. Bei Eintritt derartiger Schäden haftet der Kunde oder Eigentümer für sein Fahrzeug selbst.Dieses gilt auch, wenn das Fahrzeug in unserer Halle abgestellt wurde. Der Kunde oder Eigentümer hat auch keinen Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug in unserer Halle abgestellt wird.
Konzept und Grenzen
Eine Folierung ist weder eine „billige“ Lackierung noch ein Lackersatz. Sie stellt vielmehr eine vollwertige Lösung für die Farbgebung oder Werbegestaltung auf Zeit dar. Bedingt durch das Medium Folie sind Grenzen gesetzt. Z.B. muss hinsichtlich des Oberflächenglanzes ein Kompromiss eingegangen werden. Auch können aus Gründen der technischen Haltbarkeit manche Fahrzeugteile nicht aus einem Stück Folie beklebt werden. Die in solchen Fällen entstehende Überlappung wird auf Lichtkanten gesetzt, und ist von Laien meist nicht zu erkennen.Umfang
Es werden primär nur von außen sichtbare Lackflächen foliert. Die Einstiegs- und Öffnungsbereiche gehören nicht zum herkömmlichen Aufwand, können jedoch meistens gegen Aufpreis foliert werden. Gummidichtungen und unlackierte Kunststoffteile werden nicht foliert. Der Kleber kann hierauf nicht genügend Haftkraft aufbauen. Gleiches gilt für Silikonnähte (Dehnfugen). Die Überfolierung von Sensoren und Radarkomponenten ist im Vorfeld durch den Kunden auf Zulässigkeit zu überprüfen. Die PREFOTEC GmbH übernimmt keine Haftung für Fehlfunktion und Beeinträchtigungen von Assistenzsystemen.Typenschilder/Typenbezeichnungen
(z.B. „Sprinter“ „Turbo“ „Transit“ etc.) Diese werden zur Folierung entfernt. Leider werden sie dadurch auch in den meisten Fällen beschädigt und nicht wieder angebracht. Sollte der Kunde diese Teile ersetzt haben wollen, so werden diese in Rechnung gestellt. Ein wieder Aufbringen der Typenkennung erfolgt nur dann, wenn neue Typenkennungen zur Verfügung gestellt werden, die bereits mit Kleber des Herstellers versehen sind, auch wenn die alten Kennzeichnungen nicht beschädigt wurden.Demontage
Sollten Anbauteile demontiert werden müssen, kann es erforderlich sein, Fachpersonal der jeweiligen Markenwerkstätten hinzuzuziehen. Diese Kosten und der damit verbundene Mehraufwand sind vom Kunden zu tragen, werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen vor Arbeitsbeginn dargelegt. Dies kann zum Beispiel eine Neu-Kalibrierung von Elektronik und Sensorik sein. Sollten ebenso geklebte Bauteile durch die vorherige Montage vom Kunden beschädigt worden sein oder mangelnde Haltbarkeit im Vergleich zum Originalzustand aufweisen, wird der Folierer die Teile nach der Folierung nach besten Gewissen und im Zustand der Fahrzeugübergabe wieder anbringen. Da einige Bauteile durch Kunden fest verklebt/verschraubt werden, ist vom Kunden zwingend bei Übergabe darauf hinzuweisen. Andernfalls kann keine Gewähr für eine beschädigungsfreie Entfernung gegeben werden.Spaltmaße und Dichtungen
Die Spaltmaße einiger Hersteller sind derart eng, dass der Auftrag der Folienschicht dazu führt, dass sich die Folie später durch Vibrationen aufstellt. Gleiches gilt für manche Gummidichtungen und Leisten sowie bei Folierungen im Innenbereich. Da dies nicht zwingend vorauszusehen ist, kann im Schadenfall lediglich ausgebessert werden. Eine Ausbesserung erfolgt nach erstmaligem Auftreten kostenfrei. Weitere Ausbesserungen oder Alternativen zur Behebung der Schäden durch aufgestellte Folie sind im Vorfeld abzuklären und können durch den anfallenden Mehraufwand berechnet werden. Es ist notwendig, die Farbe des Lackes vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Bei einer Kombination von hellen Lacken mit dunklen Folien können auf Anfrage die Spaltmaße/Falze der zu öffnenden Karosserieteile vorab schwarz foliert werden, da sie sonst hell blitzen. Dies ist mit einem Mehraufwand verbunden, der je nach Kfz preislich festgelegt wird.Vorschäden
Folie legt sich auf Lack wie auf eine zweite Haut. Daraus folgt: Vorab fühlbare Schäden bleiben auch nach der Folierung sichtbar! Für ein perfektes Resultat sollten derartige Schäden vor der Folierung von einem Fachmann bereinigt werden. Sollte Folie über bereits schadhafte Stellen geklebt werden, erfolgt an diesen Stellen ggfls. am gesamten Bauteil keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der Folie.Lackschäden
Der Haft Wert von Lack auf jedem Untergrund übersteigt generell den des Klebers auf dem Lack. Somit zeigt ein Anheben des Lackes beim Ablösen der Folie lediglich dessen unzulängliche Haftung auf dem Untergrund und ist nicht auf eine mangelhafte Folierung zurückzuführen. Dies kann aber auch bei Vorschäden wie in Ziffer 6 beschrieben auftreten, sowie bei nachlackierten Bauteilen. Für Schäden in dieser Hinsicht wird keine Haftung übernommen.Teilfolierungen und Beschriftungen
Die durch partielle Folierungen oder Beschriftungen abgedeckten Lackflächen werden nicht so altern wie die umliegenden. Daraus entsteht zwangsläufig ein Unterschied in Glanz und Farbe, der erst nach dem Entfernen der Folie sichtbar wird. Dafür kann keinerlei Haftung übernommen werden.Staubeinschlüsse und Blasen
Das Verarbeiten von Folien ist Handarbeit und trotz angemessener Räumlichkeiten ist es nicht möglich Staubeinschlüsse auszuschließen. Diese werden bestmöglich vermieden, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei gebrauchten Fahrzeugen besteht ein erhöhtes Risiko dafür. Eventuell unter der Folie gefangene Luftblasen diffundieren mit der Zeit durch die Poren der Folie (PVC) und stellen ebenso wenig einen Reklamationsgrund dar. Der Stand der Technik besagt, dass 1% der verarbeiteten Fläche Staubeinschlüsse oder Luftblasen enthalten darf. Bei Scheibentönungen kann am Siebdruckrand der Scheibe ein heller Rand verbleiben und die Folie kann sich ggfls. nicht richtig anlegen. Dieser Effekt stellt keinen Reklamationsgrund dar. Ein verbleibender nicht beklebter 2mm Rand von Dichtungen und Scheibenrändern entspricht dem Stand der Technik und stellt ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.Annahme und Übergabe
Das Anliefern und Abholen des / der Kfz erfolgt durch den Kunden und auf dessen Kosten. Fahrzeuge sind gewaschen und ohne Oberflächenbehandlung (z.B. Wachs oder Versiegelung) zu übergeben. Im Fall, das ein Kfz nicht ausreichend gereinigt übergeben wird, entstehen Mehrkosten, die sich am Zeitaufwand der Reinigung orientieren. Es sei denn, ein anderer Betrag wurde vertraglich festgelegt. Lässt sich eine Vorreinigung des nicht korrekt übergebenen Fahrzeuges zeitlich nicht innerhalb des Auftragsdatums durch Fa. PREFOTEC GmbH durchführen und muss dadurch der Folierungstermin verschoben werden, werden dem Kunden Verdienstausfälle bis zu einer Höhe von 100% in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine Anrechnung der Verdienstausfallkosten auf den verschobenen Folierauftrag. Es wird bei Fahrzeug-Annahme und -Übergabe ein Protokoll erstellt, die den Zustand des Kfz dokumentieren und vom Kunden zu unterschreiben sind. Später festgestellte Schäden werden eigenständig vom Folierer nachgetragen. Der Kunde wird nur dann informiert, wenn grobe Beschädigungen wie Dellen, oder Schnitte im Lack nach der Begutachtung auffallen. Um den Auftrag jedoch pünktlich fertigzustellen, stellt diese Benachrichtigung lediglich eine Information zur Kenntnisnahme dar und bedarf keiner zusätzlicher Freigabe für die Weiterarbeit am Fahrzeug. Zu nachträglich festgestellten Schäden fällt auch der Austritt von Hohlraumversiegelung bei Neufahrzeugen, welche die Haftung der Folie am Lack verringern. Eine Gewährleistung der Haltbarkeit der Folie ist an diesen Stellen ausgeschlossen. Erfolgt die Übergabe des Fahrzeuges durch den Kunden verspätet oder muss verschoben werden, können Verdienstausfälle bis 100% geltend gemacht werden. Es gilt einen schnellstmöglichen Ausweichtermin zu finden, die Zahlung für den Auftrag muss jedoch zum eigentlich festgelegten Termin erfolgen.Haltbarkeit
Diese richtet sich nach den Angaben der Hersteller zu den verwendeten Folien. Es wird mittlerweile zwischen liegenden und stehenden Flächen unterschieden. Für Car Wrapping 3D Folien (nicht Chromfolien) wird eine Haltbarkeit von 3-5 Jahren angegeben. Diese Werte sind Richtwerte und orientieren sich an mitteleuropäischem Klima. Bei digital bedruckten Medien orientiert sich die Haltbarkeit an der Lebensdauer der Tinten. Diese liegt in der Regel bei 3 Jahren. Bitte beachten sie die Hinweise zur ordnungsgemäßen Pflege eines folierten Fahrzeuges. Bis zu 2 Wochen nach der Folierung darf das Auto nicht gewaschen werden, damit der sich die Klebkraft des Klebers final aktivieren kann. Partielle Verunreinigungen wie Vogelkot o.ä. sind jedoch direkt mit einem leicht angefeuchteten Microfasertuch zu entfernen. Nach den 2 Wochen gelten folgende Hinweise für eine langanhaltende Folierung: Die Folie darf nicht mit Heißwachsen oder stark sauren und alkalischen Mitteln in Kontakt kommen. Eine Reinigung mit einem Hochdruckreiniger ist lediglich zum Abspülen des eingeseiften Fahrzeuges vorgesehen. Das Entfernen von Schmutz durch den Druck des Wasserstrahls kann bei zu geringem Abstand zu einem Ablösen der Folie führen und ist daher nicht empfohlen. Generell gilt, dass ausschließlich Handwäsche empfohlen ist, aber auch die Reinigung in der Waschstraße erfolgen kann. Letztere reduziert die Haltbarkeit der Folie nur gering. Kleine Mikrokratzer durch Waschstraßenborsten o.ä. führen dazu, dass kleine Mikrokratzer nach einigen Jahren in der Folie zu sehen sind. Das kann zu einer Reduzierung des Glanzgrades führen oder zu einem leichten Verbleichen der Farben. Grundsätzlich gilt, dass die Farbintensität und Haltbarkeit umso langanhaltender ist, je weniger Sonneneinstrahlung das Fahrzeug über die Jahre abbekommt, da dies durch UV-Alterung bedingt ist.Werben mit Fotos
Die zur Dokumentationszwecken erstellten Bilder werden zur Eigenwerbung genutzt. Nummernschilder o.ä. persönliche Merkmale werden unkenntlich gemacht. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.Unfallschäden
Zunächst müssen alle betroffenen Bauteile des Kfz instandgesetzt werden. Eine erneute Folierung kann erst nach vollständigem Aushärten des Lackes erfolgen. Dies dauert durchschnittlich 6-8 Wochen. Eine verfrühte Folierung kann dazu führen, dass sich der Lack beim Entfernen der Folie mit ablöst.Farbunterschiede
Folien werden mit sehr geringen Toleranzwerten hergestellt. Dennoch kann es sein, dass Farbtöne von einer Produktion zur nächsten leicht abweichen. Farbunterschiede im Digitaldruck können durch einen kostenpflichtigen Farbproof minimiert werdenDesigngestaltung für Fahrzeuge
Der Preis für individuelles Design umfasst lediglich den Entwurf und die Gestaltung der Fahrzeugansicht am PC (Fahrzeugseite, Heck, Front & Draufsicht) sowie dir spätere der Druck- bzw. Plottdaten. Die Druckdaten werden im Regelfall nicht herausgegeben. Will der Auftraggeber diese Daten ausgehändigt bekommen, muss vor Beginn der Erstellung danach gefragt werden und wird anschließend im Auftrag gekennzeichnet (auch preislich). Im Entwurfspreis sind 2 Entwürfe enthalten. Der erste von der PREFOTEC GmbH erstellte, nach Vorgaben und Wünschen des Auftraggebers. Beim zweiten werden die Änderungswünsche des Auftraggebers umgesetzt. Der Kunde erteilt anschließend schriftlich die Freigabe und die Druckdaten werden angelegt. Jeder weitere Änderungswunsch wird nach dem aktuellen Stundensatz berechnet.Vorlagen
Die Fahrzeugvorlagen werden anhand der Vorgaben vom Kunden zum jeweiligen Fahrzeug erstellt. Kommt es aufgrund falscher Angaben des Auftraggebers zu Mehrkosten, werden ihm diese in Rechnung gestellt. Mehrkosten können sowohl extra anfallender Grafikaufwand als auch etwaige Fehlproduktionen der Folie, die bedingt durch Falschangaben vom Kunden entstehen. Die Auftragsbestätigung und der dort festgehaltene Fahrzeugtyp sind daher sorgfältig zu prüfen.Farbabweichungen
Farbabweichungen können entstehen, wenn der PC/das Handy, auf dem das Design angeschaut wird, anders kalibriert ist als die Vorgaben am Drucker. Ein kostenpflichtiger Andruck kann Fehler ausschließen. Wird der Andruck nicht in Anspruch genommen, stellen Farbabweichungen keinen Reklamationsgrund dar. Wunschfarben, die auf bereits bestehenden Folien in den Digitaldruck integriert werden sollen, können nicht zu 100% getroffen werden, da die Folien im Farbfächer pigmentiert, gegossen oder gewalzt, aber nicht gedruckt sind. Hier kann also keine Gewähr auf exakte Übereinstimmung gegeben werden. Dieses gilt auch für Designs, die auf Vorlage von Fotos erstellt werden.
Sollten sich einzelne Klauseln dieser AGB als unwirksam erweisen, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.
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